Jahresabschlusserstellung

Gem. §§ 140, 141 der Abgabenordnung besteht für gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirte, die bestimmte Grenzen überschreiten die Pflicht zur Buchführung.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der laufenden Buchführung, die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.
Auch werden wir laufend die betriebswirtschaftlichen Auswertungen – sprich Ihren Gewinn – im Auge behalten, sodass Sie immer einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation haben.


Abschlusserstellung für:

Land- und Forstwirtschaft

Gewerbebetriebe:
Einnahmen- Überschussrechnungen gem. § 4 (3) EStG
Bilanzierungen nach § 4 (1) EStG, bzw. § 5 EStG bei Handelsgewerben

Selbständige Arbeit:
Wie bei Gewerbebetrieben
Jahresabschlusserstellung
Die Schwierigkeit einer Sache beruht nicht auf Ihrer Größe, sondern darauf, die rechte Zeit zu erkennen.